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Reiserückkehrer müssen jetzt in MV in Zwangsquarantäne

MV schickt Reiserückkehrer aus Corona-Hotspots in Quarantäne


Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern müssen Reiserückkehrer aus deutschen Corona-Hochrisikogebieten in eine Zwangsquarantäne. Ausgenommen sind nur Personen, die in anderen Bundesländern engste Familienangehörige besucht haben. Wer indes bei entfernten Verwandte oder Freunden war, muss für zehn Tage in Isolation, die nur durch zwei negative Tests auf fünf Tage verkürzt werden kann. Das beschloss die Landesregierung am Freitag in einer Corona-Sondersitzung. Berufspendler sind davon nicht betroffen. Touristische Reisen und Tagesausflüge nach Mecklenburg-Vorpommern sind bereits seit Wochen untersagt.


"Das Hin- und Herreisen insbesondere zwischen Hochrisikogebiete ist ein Treiber in der Pandemie", begründete Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) die verschärfte Regelung. Mecklenburg-Vorpommern habe dies zu spüren bekommen. Nach dem deutlichen Rückgang der Infektionszahlen über den Sommer seien diese im Herbst zunächst vor allem in den Grenzregionen zu Polen und zu den anderen Bundesländern sprunghaft angestiegen.


Mit der verschärften Reiseregelung, die dem Vernehmen nach auch in der SPD/CDU-Koalition nicht unumstritten ist, solle die Einschleppung des Coronavirus eingedämmt werden. Jeder sei gehalten, das Reisen auf das Notwendigste zu beschränken und sich auch zu Weihnachten nur im engsten Familienkreis zu treffen. "Wir sagen ganz deutlich, entferntere Besuche insbesondere im Freundeskreis sind in dieser Zeit insbesondere in Hochrisikogebiete nicht möglich", betonte Schwesig. Wer es dennoch tue, müsse danach zum Schutz für sich und sein Umfeld in Quarantäne. Es werde dazu - wie schon im Frühjahr - Kontrollen bei der Einreise an den Landesgrenzen geben.


Die Ausnahme für Mitglieder der Kernfamilie, also Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und deren jeweiligen Partner, begründete Schwesig damit, dass Kontakte im engsten Familienkreis wichtig seien. "Wir müssen auch Ausnahmen machen für das soziale Zusammenleben. Und da hat die Kernfamilie Priorität."



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Schon ab Januar 2020 soll es in Betrieb genommen werden. Überweisungen vom Hausarzt und Krankenversicherungskarten werden akzeptiert.


Als Hochrisikogebiete gelten nach ihren Worten Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Wert aktuell knapp unter 100, in Sachsen bei über 400.


Die Vorschrift, mit der Mecklenburg-Vorpommern erneut einen Sonderweg beschreitet, war zuvor schon auf massive Kritik gestoßen. So hatte der Bürgerbeauftragte des Landes, Matthias Crone, eine solche Ungleichbehandlung als rechtlich fragwürdig eingestuft. Zudem werde damit die Freizügigkeit mehr als sonst in Deutschland eingeschränkt, ohne dass die Infektionslage im Land schlimmer sei.


Auch die oppositionelle Linke im Landtag wandte sich gegen die Zwangsquarantäne. "Mecklenburg-Vorpommern hat den Status geringerer Neuinfektionsraten längst verloren", sagte die Fraktionsvorsitzende Simone Oldenburg. Es könne daher nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. In der Mecklenburgischen Seenplatte etwa kletterte die 7-Tage-Inzidenz am Freitag auf über 185 und lag damit nur noch wenig unter 200.


Die Landesregierung hatte in der ersten Infektionswelle im Frühjahr bereits strikte Reise- und Bewegungsbeschränkungen erlassen. So waren selbst Einheimischen Strandbesuche untersagt und auswärtige Besitzern von Ferienwohnungen deren Nutzung verboten worden. Solche Maßnahmen sorgten für erheblichen Unmut und waren von Gerichten teilweise wieder kassiert worden.


Schwesig zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die Quarantäneregelung einer juristische Überprüfung standhält. Die Regelung sei rechtlich bewertet worden, verfassungsrechtliche Bedenken habe sie nicht.

Foto: Staatskanzlei MV, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Livechat mit den Länderchefs und der Bundeskanzlerin

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