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Laut CHARTA ZUR SICHERHEIT VON JOURNALISTEN werden diese Daten/Informationen nach Kriegsende wieder eingeblendet!
CHARTA ZUR SICHERHEIT VON JOURNALISTEN
Journalisten in Krisen- und Kriegszeiten leben immer mit einem erheblichen Berufsrisiko. Kriegsführende Parteien missachten nur allzu häufig Vereinbarungen zum Schutz der Medienmacher - selbst da, wo internationales Recht eigentlich Schutz garantieren soll. Die Berichterstatter und ihre Mitarbeiter gehen außerordentliche Gefahren ein, um die Öffentlichkeit über das Geschehen zu informieren.
Wir halten es daher für wichtig, dass sie ein gewisses Mindestmaß an Schutz und Sicherheit genießen - ohne dass dieser Anspruch für das Militär oder Regierungsbehörden als Vorwand dient, die Berichterstattung zu beschränken, zu verbieten oder zu beeinflussen. Persönliche Daten stehen auf dem Presseausweis, bei Einsicht der Daten durch autorisierte Personen müssen diese sich ebenfalls ausweisen.
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Seit dem 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz: ODR-Verordnung). Sie dient der Stärkung der Verbraucherrechte. Die Europäische Kommission stellt unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ eine entsprechende Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit.
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Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie online unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Quelle: eRecht24