Die kürzlich unterschriebene außergerichtliche Einigung im Verfahren vor dem OVG Greifswald mit dem Kläger, Herrn Malujda, hat eine große Bedeutung für die aktuelle Änderung der Quarantäne-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern trifft mit der Neufassung der Quarantäne-Verordnung Vorkehrungen für eine drohende Einstufung Polens als Hochinzidenzgebiet und setzt ihre Zusagen um. Bei Virus-Varianten-Gebiete verschärfte das Kabinett heute die Quarantänedauer von 10 auf 14 Tage.
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Änderung der Quarantäne-Verordnung beraten. Diese sieht nun eine strengere Testpflicht bei einer künftig 48-stündigen Testung vor. Nur dadurch sind auch in Zukunft Ausnahmen von der Quarantänepflicht möglich.
Sollte Polen als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden müssen dann Berufspendler alle 48 Stunden einen negativen Corona-Test vorweisen können, wenn sie weiter die Grenze passieren wollen. Betroffen ist etwa medizinisches Personal: Menschen, die in Polen leben und in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten.
Bislang müssen sich Pendler alle vier Tage freitesten lassen, die strenge Regel gilt derzeit nur für Familienbesuche.
„Oberste Priorität hat für uns der Gesundheitsschutz in beide Richtungen. Das Ermöglichen des Pendelns mit strengerer Testpflicht ist ein wichtiges Signal für die Berufspendlerinnen und Berufspendler, Schülerinnen und Schüler sowie Familien, die die Grenze auch weiterhin ohne Quarantäne in beide Richtungen überqueren können. Mein großer Dank gilt Katarzyna Werth und Rafał Malujda, die in den letzten Wochen gemeinsam mit mir und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph um eine Lösung gerungen haben. Die Grundlage für diese Neuerungen ist die Errichtung von Schnelltestzentren in Linken / Lubieszyn und Ahlbeck /Świnoujście“, so der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann.
„Wird Polen zum Hochinzidenzgebiet erklärt, müssen wir sicher sein, dass unseres Leben in der Grenzregion weiterhin, auch wenn umständlich möglich sein kann. Ich bin erleichtert, dass die zukünftige Quarantäneverordnung des Landes an die Gegebenheiten der Grenzregion angepasst werden konnte und die Ausnahmen gestattet wurden“, betonte Katarzyna Werth.
„Die Einrichtung solcher Testzentren ist auch aus der Sicht der Gewissheit wichtig, dass ein bestimmter Grenzübergang jederzeit offen bleibt - unabhängig von Grenzverkehrsbeschränkungen durch den einen oder anderen Staat. Die Testzentren könnten dann mit Unterstützung der Verwaltungen auf beiden Seiten der Grenze einen echten Beitrag zur Entwicklung der Metropolregion Szczecin leisten - weshalb wir es zu schätzen wissen, dass Herr Dahlemann solche Aktivitäten auf deutscher Seite in Zusammenarbeit mit uns initiiert hat“, ergänzte der Anwalt Rafał Malujda.