Mecklenburg-Vorpommern schickt erste Insel Urlauber aus Gütersloh und anderen Corona-Hotspots nach Hause
Wer in einem sogenannten Corona-Hotspot wohnt bzw.gemeldet ist, darf zur Zeit nicht mehr nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen. Trotzdem wollte ein Ehepaar aus dem Landkreis Gütersloh in den Kaiserbädern auf der Insel Usedom ihren Urlaub verbringen.
Personen aus CORONA Risiko-Regionen dürfen nicht in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen bzw. einreisen. Alle Hotelbetreiber und Betreiber von Ferienunterkünften jeglicher Art, Campingplätzen , Caravanstellplätzen u.ä. sind angewiesen und verpflichtet, dies zu kontrollieren, ob ihre Touristen aus einem sogenannten Corona-Hotspot kommen. Als Corona Risiko Regionen/Gebiete gelten jene Orte und Landkreise, in denen 50 Bürger pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit dem Coronavirus infiziert sind.
Jetzt sind die erste Fälle bekannt geworden, bei denen Urlauber vom Landkreis Vorpommern-Greifswald und von der zuständigen Ordnungsbehörde der Gemeinde Heringsdorf aufgefordert werden mussten, MV wieder zu verlassen. Die für alle Beteiligten unangenehme Maßnahmen haben aber gezeigt, dass Vermieter und Hoteliers aufmerksam sind, sowie die Meldungen an die Ordnungsbehörde reibungslos funktioniert.
Im ersten Falle hat es sich um ein Ehepaar aus dem Landkreis bzw. Ort Gütersloh gehandelt.
Mittlerweile sind aber schon mehrere Personen aus sogenannten Corona-Risiko Regionen bei den Behörden gemeldet und zur ihrer Rückreise aufgefordert worden.
Landkreise mit hohen Fallzahlen
Unser Landesregierung MV möchte, dass unsere einheimischen Bürgerinnen und Bürger sowie die Urlauber hier bei uns, gesund bleiben. Dazu sei es sehr wichtig, dass die entsprechenden Corona Landesverordnungen von MV eingehalten und kontrolliert werden.
Die Kontrollen führen die Betreiber der Ferienunterkünfte selber durch, bei Verstößen drohen ihnen hohe Geldstrafen!
Stichpunktmäßig führen alle regionalen Ordnungsämter Kontrollen durch und wurden speziell eingewiesen.
Auch eingegangene Meldungen von Bürgern werden von den Ordnungsbehörden überprüft.
Betreiber einer Ferienunterkunft hätte NICHTS gesagt!
... hätte dem Ehepaar aus Gütersloh das Zimmer von ihm zugesagt...erst als sie nach einer anderen Unterkunft suchten...reagierte der dortige Vermieter sofort!
Das besagte Ehepaar aus Gütersloh wurde aufgefordert sich bis Dienstag bei ihrer Gemeinde zu melden, um nachzuweisen, dass sie tatsächlich zurückgekehrt sind. Die dortige Behörde soll die erfolgte Rückkehr zeitnah dann beim Landkreis Vorpommern-Greifswald melden.
Der Landkreis Gütersloh ist wegen des Corona-Ausbruchs beim Fleischverarbeiter Tönnies zum Corona Hotspot geworden.
Laut unserer Landesverordnung können aber auch Gäste aus Risiko-Regionen in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen. Dafür müssen sie einen aktuellen COVID 19 NEGATIV Test
vorlegen, der bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorhanden sind.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch kein Corona-Fall bei Urlaubern in MV gemeldet. (laut LAGUS)
Ab 25. Mai können Übernachtungsgäste aus allen Bundesländern Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen. Für die Inhaber der Beherbergungsstätten in MV werden an dieser Stelle Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) aufbereitet. Das RKI kennzeichnet in seinem täglichen Lagebericht die Regionen, aus denen aktuell für die letzten sieben Tage viele Corona-Infektionen gemeldet werden.
Die Beherbergungsstätten benötigen diese Information für das Gäste-Management.
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Titelbild: eswinoujscie.pl andere Bilder: Redaktionsarchiv Text: Kai O.