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Fragen und Sorgen von Eltern, unser Landkreis weiß WAS bei KINDERN zu tun ist!

HILFE mein Kind muss in die Quarantäne!

Fragen von besorgten Eltern und "kluge"Antworten vom Landkreis V-G

Viele besorgte Eltern fragen sich, WARUM wird mein Kind "eingesperrt" und die fast 400 Personen des Usedomer Musikfestivals wo eine SUPERSPREADER* anwesend war, gehen in der Politik, in ihren Hotels oder in ihren Rathäusern und Kurdirektionen ihrer Tätigkeit nach und müssen NICHT in die Quarantäne....WAS stimmt mit dieser Landkreis-Politik nicht?! Sind wir etwa Menschen dritter Klasse?

Die folgenden Fragen und Antworten stammen von einem Artikel des Landkreises Vorpommern-Greifswald

+++ Bitte teilen und weitersagen +++

 
Muss mein Kind zum Test, auch wenn ich nicht angerufen wurde?
 
JA, wenn Ihr Kind zu den Hortkindern gehört, die den Hort am 12.10.2020 und am 13.10.2020 besucht haben, muss es in Quarantäne und einen Abstrich machen lassen.
 
 
Wann finden die Abstriche statt? 
 
Die Abstriche für den Hort „Abenteuerland“ werden morgen zentral in der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule, Eingang Brüggstraße, erfolgen.
Um lange Wartezeiten möglichst zu vermeiden, wurden mit der Schulleitung folgende Abstrich-Zeiten für die betroffenen Schülerinnen und Schüler vereinbart:

08:30 Uhr: alle 1. Klassen
09:45 Uhr: Klasse 2b und Klasse 2c
11:00 Uhr: alle 3. Klassen
12:00 Uhr: alle 4. Klassen​
 
 
Müssen die Eltern der betroffenen Kinder auch in Quarantäne?
 
Nein. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind lediglich die Kinder- Eltern müssen nicht in Quarantäne und dürfen zum Bsp. weiterhin zur Arbeit und Besorgungen erledigen.
 
 
Bekommen die Eltern eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass das eigene Kind in Quarantäne ist?
 
Die Quarantäne für alle Kinder wurde per Allgemeinverfügung des Landrates angeordnet. Eine separate Bescheinigung ist nicht notwendig. Allgemeinverfügung:
https://bit.ly/3drx8Mw
 
 
Wie soll man sich bei häuslicher Quarantäne verhalten? 

Zusätzlich Reduktion der Kontakte zu anderen Personen im Haushalt. Im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält. Mehr Infos:
https://bit.ly/3k3hrh4


Die Eltern der betroffenen Kinder müssen nicht in Quarantäne?

Landkreis Vorpommern-Greifswald antwortet:

Nein. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind lediglich die Kinder- Eltern müssen nicht in Quarantäne und dürfen zum Bsp. weiterhin zur Arbeit und Besorgungen erledigen.



Es ist doch nicht ausgeschlossen, dass man sich innerhalb in der Familie anstecken kann?

Landkreis Vorpommern-Greifswald antwortet:

Genau deswegen werden erst einmal die Erstkontakte getestet


Was muss ich noch während der Quarantäne machen?
 
Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem Quellfall auf folgende Weise:
· Zweimal täglich Messen der Körpertemperatur durch die Kontaktperson selbst
· Führen eines Tagebuchs durch die Kontaktperson selbst bezüglich Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen:
Retrospektiv kumulativ oder, wenn möglich/erinnerlich, retrospektiv täglich (Beispiel eines „Tagebuchs“ auf den RKI-Seiten
https://bit.ly/2H5FDkb
· Prospektiv täglich
· Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt bei Auftreten von Symptomen


ICH verstehe es trotzdem NICHT!

Landkreis Vorpommern-Greifswald antwortet:

Hier scheint es generell noch ein paar Unklarheiten zu Coronavirus SARS-CoV-2 zu geben. Die Inkubationszeit, das heißt die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, beträgt beim Coronavirus SARS-CoV-2 im Mittel fünf bis sechs Tage. In verschiedenen Studien wurde berechnet, dass nach 10 bis 14 Tagen 95 Prozent der Infizierten Krankheitszeichen entwickelt hatten.

Vor allem, wenn man Krankheitszeichen hat, ist man ansteckend. Die höchste Ansteckungsfähigkeit besteht im Zeitraum um den Beginn von Krankheitszeichen. Ein Übertragungsrisiko besteht aber auch schon Tage vor Auftreten von Krankheitszeichen (präsymptomatisch). Ein relevanter Anteil von Personen steckt sich bei Infizierten innerhalb von ein bis zwei Tagen vor deren Krankheitsbeginn an.

Vermutlich gibt es auch Übertragungen von Personen, die zwar infiziert und ansteckend sind, aber selbst gar nicht erkranken (asymptomatische Übertragung). Diese Ansteckungen spielen jedoch wahrscheinlich eine untergeordnete Rolle.


PS von unserer REDAKTION:

Anmerkung einer Leserin, der wir uns anschließen: Ohne Worte. Und da behauptet die Regierung, wir Bürger spielen Corona runter

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