Leserbrief einer jungen Mutti aus Bansin
Wir hier in Heringsdorf an der Grundschule haben ähnliche Probleme. Die Kleinen müssen im Bus stehen, da einige große Schüler meinen ihren Ranzen auf die Sitze zu stellen und die Busfahrer nicht wirklich alles im Blick haben. Ich habe selbst lange mit der UBB gesprochen und sie kennen das Problem, können aber ohne vom Land gestützten Busbegleiter nicht viel machen. Der Herr von der UBB kam auch am Tag nach meinem Beschwerde Anruf gleich raus um sich das Problem vor Ort anzuschauen und gab mir auch Recht.
Schlimmer ist es noch im Hinterland, da müssen Eltern Angst haben das die Kleinen gar nicht mehr in den Bus kommen, da diese dort maßlos überfüllt sind.
Es ist dort sogar noch so, dass die 1. Klässler in Ahlbeck aussteigen müssen damit die Realschüler aussteigen können.
Und mir wurde gesagt das bis zum letzten Jahr es noch einen Busbegleiter gab, der wurde durch den CjD und dem Landkreis gefördert....
Es ist traurig wie es in unserer Gesellschaft ist, vor allem wir Eltern von den Kleinen machen uns Sorgen das die Kinder bei einer Vollbremsung durch den Bus fliegen und sich verletzen.
Die Eltern der großen Kinder rufen bei der UBB an und beschweren sich: ,,Ihr Busfahrer hat meinem Kind nichts zu sagen!"
also was soll man da machen.
Die UBB hat mir versichert sie erhöhen die Busfahrschule in den einzelnen Schulen nochmal, aber auf die Frage wer verantwortlich ist wenn mein Kind durch den Bus fliegt bekam ich keinerlei Antwort.
Ich habe darauf hingewiesen das ich dann den jeweiligen Busfahrer für sein nicht eingreifen, wenn ich als Mutter ihn auf Ranzen die Sitzplätze blockieren, haftbar machen werde.
Es wurde mir und anderen Eltern nur gesagt wir können gerne bei allem was uns auffällt anrufen und sie werden dann mit dem jeweiligen Fahrer auch noch mal reden...
Die beste Antwort die ich von einem deutschen Fahrer bekam als ich ihn auf Ranzen auf den Sitzplätzen hinwies.. war: "JA UND...., schön"
...
da dachte ich auch nur noch DANKE für GARNICHTS
und er solle mal an seine Kinder denken..
Regeln im Schulbus
An ALLE Schüler und Eltern!
Das Fahrpersonal u. Fahrschüler bilden eine Gemeinschaft.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei unerlässlich. Die Fahrgemeinschaft hat sich im Bus u. auch an den Haltestellen so zu verhalten, wie Sicherheit u. Ordnung des Fahrbetriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen (Fahrschüler u. andere Verkehrsteilnehmer) es gebieten.
1.Blockieren von freien Sitzplätzen mit Taschen oder sonstigen Gegenständen (z.B. Sportbeutel) sind untersagt. Schulranzen u. Sportbeutel oder sonstige Gegenständegehören weder auf die Sitzplätze noch mitten in den Gang. Taschen auf den Sitzplätzen blockieren diese nur, sodass andere Fahrschüler (Schulkinder) diese nicht nutzen können. Sollte der Fahrer des Busses eine notwendig erforderliche Bremsung einleiten müssen, können diese Gegenstände wie Wurfgeschosse durch den Bus rutschen oder gar fliegen. Verletzungen können hier gegebenenfalls anschließend das Resultat sein. Der Schulranzen sollte bei sitzenden Kindern vor sich auf den Boden gestellt werden oder man hält diese fest auf dem Schoß. Kinder, die im Gang stehen, stellen die Tasche auf den Boden zwischen ihre Beine. Dadurch behindert die Tasche/der Schulranzen niemanden beim Ein-und Aussteigen.
2.Fahrschüler sollen grundsätzlich auf ihren Sitzplätzen SITZEN bleiben u. nicht durch den Bus turnen bis der Ausstieg stattfindet. Sollten alle Sitzplätze belegt sein, dann stehen Stehplätze zur Verfügung, allerdings nicht im Ein-bzw. Ausstieg eines Busses.
3.Der Schulbus ist keine Turnhalle und kein Spielplatz.
4.Das Freihalten von Sitzplätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
5.Das Herumwerfen von Gegenständen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
6.Das Herumstoßen von anderen mitfahrenden Fahrschülern ist grundsätzlich nicht erlaubt.
7.Das Wegnehmen von Schultaschen ist ebenfalls nicht erlaubt.
8.Beschädigungen an Sitzplätzen, Klopfen oder Hauen an Busscheiben usw. sind grundsätzlich zu unterlassen.
9.Das Behindern von anderen Fahrschülern beim Aussteigen (Festhalten oder Weg versperren) ist zu unterlassen.
10.Das Ausüben von körperlicher Gewalt (z.B. andere Fahrschüler schlagen, bespucken, kratzen, beißen etc.) oder auch von seelischer Gewalt (z.B. mit Worten beschimpfen etc.)ist grundsätzlich untersagt.
11.Den Anordnungen des Fahrpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten, bei Nichtbeachten wird der Name des Fahrschülers notiert und an den zuständigen Auftraggeber (Schulamt der Gemeinde Windeck) geleitet. Die Konsequenzen sind schriftliche Abmahnungen bis hin zum Ausschluss aus dem Schülertransport.
12.Gegenstände wie Fahrräder, Roller, Schlitten oder ähnliche dürfen nicht im Schulbus transportiert werden. Diese können nicht im Fahrgastraum transportiert werden, da diese nicht gesichert werden können.